Da die Anforderungen an die Offenlegung von Sonderdokumenten wie z.B. - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bau - Berufsgenossenschaftimmer größer wird, haben Sie hier die Möglichkeit durch drücken der untenstehenden Buttondie einzelnen Dokumente einzusehen oder auszudrucken.